Schulergänzende Betreuung


Mittagstisch

Der Mittagstisch wird viermal wöchentlich im Aufenthaltsraum der Sekundarschule angeboten.

Montag-Dienstag-Donnerstag-Freitag
Spontane Anmeldung sind möglich, jedoch nur eine beschränkte Anzahl.

Öffnungszeiten sind von 11.40-13.30 Uhr

Mindestens zwei Mitarbeiterinnen sind jeweils anwesend. Der Mittagstisch findet nicht statt, wenn der Unterricht am Nachmittag ausfällt.

Preise für Primarschulkinder:

Regelmässiger Besuch Fr. 12.00 pro Mahlzeit
Geschwister Rabatt pro Kind Fr. 02.00 pro Mahlzeit


Die Kinder können für den Mittagstisch an einem einzelnen oder an allen angebotenen Wochentagen für ein Quintal (Ferien zu Ferien) angemeldet werden. Es genügt eine einmalige Anmeldung bis jeweils zwei Wochen vor Quintalsbeginn durch die Eltern. Ohne eine schriftliche Abmeldung oder Änderung bis spätestens Quintalsende bei der Schulverwaltung der Primarschule Stadel durch die Eltern, hat die Anmeldung für die fortfolgenden Quintale weiterhin Gültigkeit.

Spontananmeldungen sind mit beschränkter Anzahl ebenfalls möglich. Die Anzahl dieser gelegentlichen Besuche ist beschränkt verfügbar.
Die Anfrage einer Spontananmeldung ist direkt an den Mittagstisch unter 078 828 01 84 zu richten.

Eltern, welche unregelmässige Arbeitszeiten haben oder ihre Schichtpläne erst kurzfristig erhalten, haben die Möglichkeit, ihre Kinder kurzfristig beim Mittagstisch anzumelden. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten bei der Schulverwaltung der Primarschule Stadel ein schriftliches Gesuch unter Beilage eines Schichtplanes oder einer sonstigen Bestätigung über die unregelmässige Arbeitszeit einreichen. Das Gesuch ist nach jedem Quintal neu zu stellen.

Die Ansprechperson für Sie als Eltern ist Rahel Baltensperger. Sie ist unter der Natelnummer 078 828 01 84 oder per E-Mail mittagstisch@psstadel.ch zu erreichen. Sie können an Wochentagen zwischen 7.00 - 19.00 Uhr anrufen, ein SMS/WhatsApp senden oder eine Nachricht auf der Combox hinterlassen.

Kann ein Kind den Mittagstisch aufgrund schulischer Anlässe wie Klassenlager oder Schulreisen nicht besuchen und wird es durch die Eltern ordnungsgemäss abgemeldet, wird die einzelne Mahlzeit nicht in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen infolge Krankheit jedoch, werden die einzelnen Mahlzeiten verrechnet.




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