Schutzkonzept der Primarschule Stadel
Datum | 18. Januar 2022 (8. Version seit 15. Juli 2020) |
Zuständig
| Schulleitung: Pascal Zefferer Präsident Primarschulpflege: Alex Schnurrenberger |
Telefon | 044 858 41 48 / 079 600 85 72 |
Mail | schulleitung@primarschule-stadel.ch |
Adresse
| Primarschule Stadel Kaiserstuhlerstrasse 50 8174 Stadel |
Gültig ab Schuljahr 20/21 (17. August 2020) für alle Beteiligten der Primarschule Stadel.
Rückkehr nach den Ferien
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere Bestimmungen. Abhängig von der Art Ihrer Reise kann es sein, dass jemand in Quarantäne gehen muss.
Weitere Informationen: https://www.bag.admin.ch/
Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, werden behandelt wie wegen Krankheit abgemeldete Schüler/innen (Erfassung als entschuldigte Absenz + Hausaufgaben nach Hause geben, aber kein Fernunterricht).
Coronavirus-Check
Beantworten Sie alle Fragen im Check. Dann erhalten Sie eine Empfehlung, was Sie tun sollten.
Wichtiger Hinweis:
Der Coronavirus-Check ist kein Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Die im Check beschriebenen Symptome können auch in Zusammenhang mit anderen Krankheiten auftreten, die ein anderes Vorgehen erfordern.
Wenden Sie sich bei markanten Symptomen, die sich verschlimmern oder Sie beunruhigen, immer an eine Ärztin bzw. einen Arzt.
https://check.bag-coronavirus.ch/screening
https://www.coronabambini.ch

Grundsätze: nicht bagatelisieren - nicht dramatisieren
- Im Schuljahr 2020/21 wird grundsätzlich im Vollbetrieb unterrichtet (Präsenzunterricht). Bei einer Veränderung der epidemiologischen Lage kann die Bildungsdirektion nach Rücksprache mit der Gesundheitsdirektion weitergehende Massnahmen festlegen. Dazu gehören insbesondere ein Unterricht in Halbklassen oder Fernunterricht sowie eine teilweise oder allgemeine Maskenpflicht.
- Das Angebot des Mittagtisches steht den Schülerinnen und Schülern ebenfalls wieder zur Verfügung.
- Die Vorgaben des Bundesrates und des Kantons im Zusammenhang mit der Öffnung der obligatorischen Schulen sind integrativer Bestandteil dieses Konzepts.
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Vertrauen schaffenMASSNAHMEN
- Alle Mitarbeitenden (Lehrpersonen, Hausdienst, usw.) legen ihren Fokus auf den Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen und aller erwachsenen Personen im schulischen Umfeld.
Grundsätzlich findet der Unterricht im gewohnten Rahmen gemäss Stundenplan statt und orientiert sich an den Kompetenzen des Lehrplans 21 der jeweiligen Zyklen.
- Allfällige Fragen bezüglich Schulöffnung, Unterricht und Schutzmassnahmen können an folgende Adresse eingereicht werden:
sekretariat@primarschule-stadel.ch, oder per Telefon 044 858 23 33. Die Fragen werden durch das Schulsekretariat gesammelt und durch die Schulleitung beantwortet. Wir bemühen uns, Sie innerhalb eines Arbeitstages zu kontaktieren.
- Die Innenräume/Schulzimmer werden häufig und in regelmässigen Abständen ausgiebig gelüftet.
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Schulpflicht - Wann darf mein Kind in die Schule?MASSNAHMEN
- Es gilt die Schulpflicht:
- Aktuelle Erkenntnisse zeigen, Kinder können sich zwar mit dem Coronavirus anstecken. Doch Kinder unter 12 Jahren haben weniger häufig Symptome und übertragen das Virus seltener auf andere Personen. (BAG, 25.09.2020)
- Besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler (mit Arztzeugnis) werden durch Fernunterricht betreut. Individuelle Lösungen werden gemeinsam gesucht.
- Gesunde Schülerinnen und Schüler mit gefährdeten Personen zu Hause gehen grundsätzlich in die Schule. Eine Dispensation erfolgt nur aufgrund eines Arztzeugnisses - hierzu ist das Gespräch mit dem Arzt und der Schulleitung zu suchen.
- Verhaltensregeln in Bezug zur Schule:
Situation |
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Verhalten |
Ihr Kind wird krank und zeigt Symptome. |
☎️ |
- Das Kind bleibt zuhause!
- Melden Sie Ihr Kind bei der Klassenlehrperson ab.
- Nehmen Sie mit der Hausärztin/dem Hausarzt Kontakt auf.
- Wir empfehlen einen Corona-Test.
- Das Kind erhält von der Lehrperson Aufgaben für zuhause.
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Ihr Kind wird aufgrund von Symptomen getestet |
☎️ |
- Das Kind bleibt zuhause bis die Testergebnisse vorliegen.
- Melden Sie Ihr Kind bei der Klassenlehrperson ab.
- Das Kind meidet in dieser Zeit alle möglichen Kontakte.
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Ihr Kind wird trotz Symptomen negativ getestet |
☎️ |
- Das Kind bleibt solange zuhause, bis es 24 Stunden symptomfrei und gesund ist.
- Melden Sie Ihr Kind bei der Klassenlehrperson ab.
- Über die Rückkehr in die Schule entscheidet abschliessend der behandelnde Arzt.
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Ihr Kind wird positiv getestet und muss in Isolation |
☎️ |
- Melden Sie dies unmittelbar der Schulleitung!
- Ihr Kind wird von der Schulleitung dem Contact-Tracing des Volksschulamtes ZH gemeldet.
- Familienmitglieder begeben eventuell in Quarantäne.
- Die Klasse wird mit einem Elternbrief informiert, die anderen Schülerinnen und Schüler gehen normal zur Schule.
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Ihr Kind muss aufgrund eines engen Kontaktes in Quarantäne. |
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- Wer in Quarantäne muss, bestimmt das Contact-Tracing! Nicht Sie als Eltern und auch nicht die Schule.
- Sie werden direkt und möglichst schnell vom Contact-Tracing kontaktiert und instruiert, falls eine Quarantäne nötig ist.
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Ein Familienmitglied zeigt Symptome und lässt sich testen. |
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- Das Familienmitglied meidet sofort alle möglichen Kontakte. Der Rest der Familie überwacht den eigenen Gesundheitszustand und hält die Hygieneregeln ein.
- Im Zweifelsfall (z.B. bei eindeutigen Symptomen und/oder engen Kontakten ohne Schutzmassnahmen) bleibt Ihr Kind zuhause in Selbstquarantäne, bis das Testergebnis des Familienmitgliedes eingetroffen ist. Melden Sie Ihr Kind in diesem Fall bei der Klassenlehrperson ab.
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Sie haben einen positiven Test in der Familie. |
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- Die ganze Familie begibt sich in Quarantäne.
- Melden Sie Ihr Kind bis zum Ende der vorgegebenen Quarantäne in der Schule oder bei der Schulleitung ab.
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Eine Lehrperson ist positiv getestet und in Isolation oder in Quarantäne. |
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- Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
- Die Schulleitung setzt eine Stellvertretung ein.
- Die Klasse wird mit einem Elternbrief informiert.
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- Lehrpersonen, welche zur Risikogruppe zählen, sind nicht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Hier gilt als besondere Schutzmassnahme die Maskentragpflicht.
- Im Zweifelsfall oder bei Unsicherheit kontaktieren Sie IMMER Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin.
- Unterstützung bietet auch die Webseite www.coronabambini.ch.
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HygienemassnahmenMASSNAHMEN
- Auf die Hygiene wird gemäss den Vorgaben BAG grossen Wert gelegt.
- Bei Betreten der Schulräume und nach den Pausen waschen sich alle Schülerinnen und Schüler die Hände mit Wasser und Seife. Desinfektionsmittel stehen zudem in jedem Klassenzimmer bereit.
- Alle Schulräume werden regelmässig gelüftet und die Türen bleiben nach Möglichkeit geöffnet. Die Schülerpulte, alle Ablagen, Türgriffe, Armaturen in den Klassenzimmern und der Turnhalle sowie die Toiletten werden täglich desinfiziert.
- Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Essen und Trinken zu verzichten.
- Ein „Geburtstagsznüni“ ist dann erlaubt, wenn dieser bereits portioniert und eingepackt ist.
- Eltern und Gäste, die sich im Kindergartenlokal oder Schulhaus aufhalten, müssen weiterhin einen Mundschutz tragen.
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Maskentragpflicht
- Für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse der Primarstufe gilt in Innenräumen eine Maskenpflicht. Alle Lehr- und Betreuungspersonen, das Schulpersonal, sowie Gäste tragen in Innenräumen eine Maske. Auch mit dem Tragen einer Gesichtsmaske ist der erforderliche Abstand nach Möglichkeit einzuhalten.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 27. Februar 2022. Die Maskenpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
- Keine Maskentragepflicht gilt bei Aufenthalt im Aussenbereich (z.B. Pausenplatz, Sportplatz). Der erforderliche Mindestabstand ist, wenn immer möglich einzuhalten.
- Ausnahmsweise keine Maskenpflicht gilt in Unterrichts-, Betreuungs- und Therapiesituationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht, die Betreuung oder die Therapie wesentlich erschwert. In solchen Situationen ist der Mindestabstand gegenüber den Schülerinnen und Schülern oder anderen Erwachsenen einzuhalten oder der Schutz durch andere Schutzmassnahmen (z.B. Scheibe) zu gewährleisten.
- Alle Eltern und Gäste tragen in unseren Innenräumen stets eine Maske.
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Distanz haltenMASSNAHMEN
- Auf das Händeschütteln wird bis auf Weiteres konsequent verzichtet.
- Das Miteinander der Schülerinnen und Schüler im schulischen Setting wird nicht als enger Kontakt definiert. Das gilt nicht für die Lehrpersonen, die zu ihren Schülerinnen und Schülern und zu den anderen Lehrpersonen/Erwachsenen 1.5 m Abstand halten sollen –sofern dies möglich ist.
- Erwachsene halten untereinander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG.
- In therapeutischen Settings (Logopädie, DaZ-Unterricht, SHP) ist das Einhalten von Distanzen nur eingeschränkt möglich, ebenso bei einigen anderen Unterrichtssituationen. Hier werden Plexiglasscheiben eingesetzt.
- Klassen und Gruppierungen bleiben wenn möglich unter sich (Durchmischungen wie z.B. klassenübergreifende Anlässe finden wenn möglich draussen statt).
Schulveranstaltungen, klassenübergreifende Projekte oder Lager, sind jedoch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie mit einem entsprechenden Schutzkonzept (z.B. Maskenpflicht für ALLE) möglich.
- Der Schulweg ist und bleibt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
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Zutritt zum Schulareal - Elterngespräche / VeranstaltungenMASSNAHMEN
- Die Unterrichts- und Auffangzeiten im Kindergarten bleiben unverändert.
- Das Schulgelände ist nur für erwachsene Personen, welche in den Schulbetrieb involviert sind, zugänglich.
- Elterngespräche oder Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen möglich. Dabei sind Schutzmasken zu tragen und die Abstände einzuhalten.
- Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppengrössen, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gilt in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene gilt eine Maskentragpflicht.
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Schuldienste: Logopädie, Psychomotorik, DaZ, SSAMASSNAHMEN
- Der Abstand von 1.5 Metern kann in der therapeutischen Tätigkeit sowohl im Freispiel am Boden als auch am Tisch selten eingehalten werden. Das Einhalten der BAG-Richtlinien ist wichtig und wird so gut wie möglich umgesetzt. Hier wird der gegenseitige Schutz zusätzlich mit Plexiglasscheiben und, wo möglich, mit Schutzmasken (LP, Therapeutin, SSA) ermöglicht.
- Kinder tragen während der Therapie keine Schutzmaske, weil dies die unterstützende und therapeutische Arbeit zu stark einschränkt. Eine Ausnahme stellen Kinder dar, bei denen dies medizinisch angezeigt ist.
- Gründliches Händewaschen (Kind, Therapeutin) vor Beginn der Therapiestunde, allenfalls auch zwischendurch, gehört dazu.
- Reinigung/Desinfektion der Arbeitsflächen, Türgriffe, Plexiglasscheiben etc. nach jeder Therapie respektive nach jedem Gebrauch ist unabdingbar.
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Anzeichen von Covid-19MASSNAHMEN
- Zeigen sich bei einem Kind in der Schule die oben genannten Symptome, muss das Kind sofort in einen separaten, gut belüftbaren Raum untergebracht werden (ggf. in Begleitung einer erwachsenen Person unter Einhaltung von zwei Metern Abstand) und die Eltern werden informiert.
Das Kind soll so rasch wie möglich von einem Elternteil abgeholt, nach Hause gebracht (unter Vermeidung der ÖV) und bei der Hausärztin / dem Hausarzt gemeldet werden. Ordnet diese/r einen Test an, bleibt das erkrankte Kind mindestens so lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann sie oder er 24 Stunden nach dem vollständigen Abklingen der Symptome in die Klasse zurückkehren.
Hinweis Ein einfacher Schnupfen ist noch nicht als akuter Atemwegsinfekt zu werten. Entscheidend ist, ob sich die Symptome in den vorangegangenen Tagen verstärkt haben. Wenden Sie sich bei Unsicherheit IMMER an Ihre Ärztin/ Ihren Arzt oder machen Sie den Coronavirus-Check: https://check.bag-coronavirus.ch/screening https://www.coronabambini.ch
- Bei Auftreten von Covid-19-Erkrankten in einer Klasse wird das jeweilige Setting überprüft. Allfällige Massnahmen werden umgehend mit den zuständigen Behörden und dem Kantonsarzt geprüft und eingeleitet.
Contact Tracing gemäss VSA.
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Schulische AnlässeMASSNAHMEN
- Aktivitäten mit grösserem Personenaufkommen, wie Schulveranstaltungen, klassenübergreifende Projekte oder Lager, sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie mit Schutzkonzept möglich.
- Der stundenplanmässige Sport- und Schwimmunterricht findet statt. Nach Möglichkeit findet der Sportunterricht nicht in der Turnhalle, sondern im Freien statt.
- Für alle Anlässe gilt eine maximale Teilnehmerzahl von maximal zwei Dritteln der Raumkapazität. Es müssen sowohl die Maskentragpflicht als auch die Abstandsregeln eingehalten werden.
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MittagstischMASSNAHMEN
- Der Mittagtisch findet normal und unter Einhaltung der gängigen Hygienemassnahmen im Aufenthaltsraum der Oberstufe statt.
- Die Ansprechperson für Sie als Eltern ist Frau Sandra Alliata-Frischknecht.
Sie ist unter der Natelnummer 078 / 828 01 84 zu erreichen. Sie können an Wochentagen zwischen 7.00 - 19.00 Uhr anrufen, ein SMS/WhatsApp senden oder eine Nachricht auf der Combox hinterlassen.
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MusikschuleMASSNAHMEN
- Für Musikunterricht in den Räumen der Primarschule Stadel gilt übergeordnet das Schutzkonzept der Primarschule Stadel.
- Zusätzlich ist das Schutzkonzept des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) umzusetzen: Link
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Müssen wir für unseren Verein ein eigenes Schutzkonzept erstellen und bewilligen lassen?Jeder Verein muss ein individuelles Konzept erstellen, welches auf den Schutzkonzepten des STV basiert und mit den Schutzkonzepten der Betreiber der Sportanlagen abgeglichen wurde. Das individuelle Konzept muss nicht von einer Behörde genehmigt werden. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt. |

