Jokertage und Dispensationen

Gemäss der Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne Gründe angeben zu müssen. Für eine solche Absenz müssen die Eltern kein Gesuch stellen. Es genügt eine rechtzeitige Information an die Klassenlehrperson via Absenzen-Meldung auf Escola.

Es können nur ganze Tage als Jokertage bezogen werden. Alle Jokertage der Kindergarten- und Primarschulzeit (Maximal 16 Jokertage) könnnen auch einmalig zusammen bezogen werden.

Die Schulgemeinden haben das Recht, an bestimmten Schulanlässen den Bezug von Jokertagen zu verweigern – dazu zählen etwa Projekt- oder Sporttage. Lesen Sie dazu die Ergänzungen "Kein Jokertagbezug an folgenden Anlässen" unten.

 

Reglement zu Dispensationen und Jokertagen:
Reglement Jokertag



Absenzen
Jokertage
Anzahl Jokertage pro Schuljahr
Kein Jokertagbezug an folgenden Anlässen