Jokertage und Dispensationen
Gemäss der Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne Gründe angeben zu müssen. Für eine solche Absenz müssen die Eltern kein Gesuch stellen. Es genügt eine rechtzeitige (spätestens eine Woche vor Bezug des Jokertages) Information an die Klassenlehrperson. Verwenden Sie dazu unser Formular für Jokertage.
Es können nur ganze Tage als Jokertage bezogen werden. Alle Jokertage der Kindergarten- und Primarschulzeit (Maximal 16 Jokertage) könnnen auch einmalig zusammen bezogen werden.
Die Schulgemeinden haben das Recht, an bestimmten Schulanlässen den Bezug von Jokertagen zu verweigern – dazu zählen etwa Projekt- oder Sporttage. Lesen Sie dazu die Ergänzungen "Kein Jokertagbezug an folgenden Anlässen" unten.
Reglement zu Dispensationen und Jokertagen:
Reglement Jokertag
AbsenzenDie Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine Absenz rechtzeitig anzumelden. Dispensationen werden durch §28 und §29 gemäss VSV Kanton Zürich geregelt. |
JokertageRechtliche Grundlage für Jokertage, gemäss VSV § 30
Die Gemeinden können bestimmen,
- dass sämtliche auf die Kindergartenstufe, auf die 1.–3. Primarklasse, auf die 4.–6. Primarklasse fallenden Jokertage auch zusammengefasst bezogen werden können,
- bei besonderen Schulanlässen (wie Besuchs- oder Sporttagen oder anderen Anlässen) keine Jokertage bezogen werden können.
Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen beim Wechsel in die Sekundarschule oder bei einem Schul- oder Schulortwechsel. |
Anzahl Jokertage pro Schuljahr
- Pro Schuljahr gibt es jeweils 2 neue Jokertage.
- Jokertage können während der Primarschulzeit, kumuliert werden.
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Kein Jokertagbezug an folgenden Anlässen
- Schulbesuchsmorgen, Klassenlager, Projektwochen, Sporttage, sowie weitere wichtige Schulanlässe
- Am ersten Schultag nach den Sommerferien
- In der 6. Klasse: Letzter Schultag vor den Sommerferien
- In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung
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