Absenzen, Jokertage und Urlaubsgesuche

An der Primarschule Stadel sind Dispensationen ausserhalb der Schulferien die Ausnahme. Im Sinne eines geregelten Schulbetriebes für alle Schülerinnen und Schüler und eines effizienten Unterrichts wird ein regelmässiger, pünktlicher und möglichst lückenloser Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen vorausgesetzt.
Der Besuch des Unterrichts ist die Regel, die Absenz oder Dispensation ist die Ausnahme.

Bei der Beurteilung von Dispensationsgesuchen werden die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse und die gesetzliche Pflicht des Schulbesuches gegeneinander abgewogen. Es können Auflagen in Bezug auf das Nachholen von verpasstem Lernstoff gemacht werden.

Für eine Dispensation müssen wichtige und zureichende Gründe (VSV §29a) vorliegen.

 




Absenzen (bis 2 Tage)
Urlaubsgesuche für Schülerinnen und Schüler (ab 3 Tage)
Jokertage